Wirtschaftsstrafrecht
Als Wirtschaftsstrafrecht werden solche Delikte bezeichnet, die im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Betätigung verwirklicht werden. Ganz klassisch hierunter ist die Steuerhinterziehung nach § 370 AO oder die Untreue nach § 266 StGB zu verstehen. Häufig sind die Delikte dadurch geprägt, dass sie auf außerstrafrechtliche Normen verweisen, sodass beispielsweise bei dem Vorwurf der Steuerhinterziehung zunächst festgestellt werden muss, ob tatsächlich im Sinne der Einzelsteuergesetze Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt wurden. Das Wirtschaftsstrafrecht unterliegt einem ständigen Wandel aufgrund der Anpassung an aktuelle gesellschaftliche Probleme. Daher sind für eine effektive Verteidigung materielle Kenntnisse über das Strafrecht hinaus unerlässlich. In geeigneten Fälle findet die Hauptverhandlung vor der großen Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer statt.
Kompetenzen
Als Kanzlei für Strafrecht beraten und verteidigen wir Sie kompetent,
erfahren und engagiert auf allen Gebieten des Straf- sowie des Ordnungswidrigkeitenrechts.
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KANZLEI JAN VICTOR KHATIB
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“In der Wirtschaft geht es nicht gnädiger zu als in der Schlacht im Teutoburger Wald.”