Verkehrsstrafrecht
Das Verkehrsstrafrecht umfasst alle Straftatbestände, die ein Fehlverhalten im Straßenverkehr unter Strafe stellen. Besondere Bedeutung in der täglichen Beratungspaxis haben u.a. die Vorwürfe der Unfallflucht, der Trunkenheitsfahrt und dem neu eingeführten Kraftfahrzeugrennen nach § 315d StGB. Alle unter das Verkehrsstrafrecht fallenden Delikte zeichnen sich dadurch aus, dass in den überwiegenden Fällen ein Fahrverbot bzw. die Entziehung der Fahrerlaubnis droht. Häufig wird die Fahrerlaubnis bereits frühzeitig vorläufig nach § 111a StPO entzogen.
Verkehrsstrafrecht
Das Verkehrsstrafrecht umfasst alle Straftatbestände, die ein Fehlverhalten im Straßenverkehr unter Strafe stellen. Besondere Bedeutung in der täglichen Beratungspaxis haben u.a. die Vorwürfe der Unfallflucht, der Trunkenheitsfahrt und dem neu eingeführten Kraftfahrzeugrennen nach § 315d StGB. Alle unter das Verkehrsstrafrecht fallenden Delikte zeichnen sich dadurch aus, dass in den überwiegenden Fällen ein Fahrverbot bzw. die Entziehung der Fahrerlaubnis droht. Häufig wird die Fahrerlaubnis bereits frühzeitig vorläufig nach § 111a StPO entzogen.
Kompetenzen
Als Kanzlei für Strafrecht beraten und verteidigen wir Sie kompetent,
erfahren und engagiert auf allen Gebieten des Straf- sowie des Ordnungswidrigkeitenrechts.
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KANZLEI JAN VICTOR KHATIB
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“Nicht nur beim Autofahren sollte man vorausschauend denken. Es lohnt in allen Lebenssituationen.”