Strafvollzug
Eine Freiheitsstrafe soll Gefangene neben der sozialverantwortlichen Lebensführung auf ein straffreies Leben danach vorbereiten. Die konkrete Art der Freiheitsentziehung kollidiert in vielen Fällen mit dem Grundrecht der Menschenwürde. Daher betont das Bundesverfassungsgericht, dass dem Gefangenen die grundlegenden Voraussetzungen individueller und sozialer Existenz als Mensch auch in der Haft erhalten bleiben müssen. Neben der konkreten Ausgestaltung des Strafvollzugs bildet die Beendigung dessen (u.a. Reststrafengesuche, „Zwei-Drittel-Anträge“) einen weiteren Schwerpunkt.
Kompetenzen
Als Kanzlei für Strafrecht beraten und verteidigen wir Sie kompetent,
erfahren und engagiert auf allen Gebieten des Straf- sowie des Ordnungswidrigkeitenrechts.
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KANZLEI JAN VICTOR KHATIB
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“Für die meisten Gefängnisinsassen ist das Gedächtnis die einzige Aussicht.”