Sexualstrafrecht
Das Sexualstrafrecht umfasst die Strafnormen für Verhaltensweisen mit Bezug zur Sexualität. Kernstück des Sexualstrafrechts bildet § 177 StGB, der mit dem sexuellen Übergriff bis hin zur besonders schweren Vergewaltigung diverse Alternativen umfasst. Die Zuhälterei sowie die Ausbeutung von Prostituierten nach § 180a StGB ist ebenfalls unter das Sexualstrafrecht zu fassen. Die Verteidigung wird nicht selten mit einer Aussage gegen Aussage Situation konfrontiert, weil neben der belastenden Aussage des Opfers nicht auf weitere tatbezogene Beweismittel zurückgegriffen werden kann. Daher erfordert eine effektive Verteidigung fundierte Kenntnisse im Bereich der Aussagepsychologie.
Sexualstrafrecht
Das Sexualstrafrecht umfasst die Strafnormen für Verhaltensweisen mit Bezug zur Sexualität. Kernstück des Sexualstrafrechts bildet § 177 StGB, der mit dem sexuellen Übergriff bis hin zur besonders schweren Vergewaltigung diverse Alternativen umfasst. Die Zuhälterei sowie die Ausbeutung von Prostituierten nach § 180a StGB ist ebenfalls unter das Sexualstrafrecht zu fassen. Die Verteidigung wird nicht selten mit einer Aussage gegen Aussage Situation konfrontiert, weil neben der belastenden Aussage des Opfers nicht auf weitere tatbezogene Beweismittel zurückgegriffen werden kann. Daher erfordert eine effektive Verteidigung fundierte Kenntnisse im Bereich der Aussagepsychologie.
Kompetenzen
Als Kanzlei für Strafrecht beraten und verteidigen wir Sie kompetent,
erfahren und engagiert auf allen Gebieten des Straf- sowie des Ordnungswidrigkeitenrechts.
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KANZLEI JAN VICTOR KHATIB
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“Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen.”