Arztstrafrecht
Hierunter fallen zusammengefasst diejenigen Tatbestände, welche Medizinern typischerweise in Ausübung ihres Berufes vorgeworfen werden. Überwiegend handelt es sich dabei um den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung nach § 229 StGB, weil der Patient gegenüber den Ermittlungsbehörden einen Behandlungsfehler geltend macht. Gleichzeitig wird eine Vielzahl von Ermittlungsverfahren wegen dem Vorwurf des sog. Abrechnungsbetruges gegenüber Krankenkassen aber auch wegen Steuerhinterziehung eingeleitet. Besonderes Augenmerk muss die Verteidigung hier zusätzlich auf entsprechende berufsrechtliche Regelungen legen. Jedes Bundesland verfügt über ein eigenständiges Heilberufsgesetz, welches eine Vielzahl von Sanktionsmöglichkeiten, wie den Verlust der Approbation, regelt.
Kompetenzen
Als Kanzlei für Strafrecht beraten und verteidigen wir Sie kompetent,
erfahren und engagiert auf allen Gebieten des Straf- sowie des Ordnungswidrigkeitenrechts.
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KANZLEI JAN VICTOR KHATIB
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“Der Arzt hat zwei Feinde: die Toten und die Gesunden.”